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Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2026

Vorläufiges Dokument: Die Angaben des Herausgebers (Firma, Adresse, USt-IdNr., Unternehmensnr.) sind noch nicht ausgefüllt. Vor dem Start in src/lib/legal/company.ts ergänzen.

WaaS Foundry möchte, dass die Plattform und die damit erstellten Websites für alle nutzbar sind, auch per Tastatur, mit Screenreader oder starker Vergrößerung.

1. Stand der Vereinbarkeit

Angestrebter Standard: WCAG 2.1, Stufe AA (europäische Norm EN 301 549).

Die Plattform ist teilweise konform: Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle wurde noch nicht durchgeführt. Die folgenden Kontrollen sind automatisiert oder intern manuell.

2. Was geprüft wird

Automatisierte Barrierefreiheitstests (axe-core) laufen auf den öffentlichen Seiten und auf Beispiel-Websites.

Sprunglink zum Inhalt, geordnete Überschriften, Feldbeschriftungen, geprüfte Kontraste, Alternativtexte für informative Bilder.

Animationen werden abgeschaltet, wenn das System reduzierte Bewegung anfordert; die animierte Szene der Startseite ist dekorativ und wird bei Bedarf durch ein Standbild ersetzt.

Auf Kunden-Websites meldet die Prüfung vor der Veröffentlichung zu geringen Kontrast zwischen Text und Hintergrund.

3. Bekannte Einschränkungen

Der visuelle Editor des Studios (Drag-and-drop, Bearbeitung direkt auf der Seite) ist mit einem Screenreader noch nicht vollständig nutzbar; jede Einstellung bleibt über die Seitenleisten erreichbar.

Der Inhalt der erstellten Websites (Texte, hinzugefügte Fotos) liegt in der Verantwortung ihrer Betreiber: vorgeschlagene Alternativtexte sollten geprüft werden.

4. Ein Problem melden

Wenn Ihnen ein Inhalt oder eine Funktion nicht zugänglich ist, schreiben Sie an waasfoundry@gmail.com mit der Seite und dem Problem: Wir bieten eine Alternative an und beheben den Fehler.

Dieser Text ist eine Ausgangsvorlage. Er muss vor dem kommerziellen Start von einem Juristen geprüft und angepasst werden.